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Was zum Teufel meinen Sie damit, dass Fundraising-Berater keinen Prozentsatz annehmen können?von@fintechproffitt
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Was zum Teufel meinen Sie damit, dass Fundraising-Berater keinen Prozentsatz annehmen können?

von Matthew Proffitt9m2023/04/05
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Fundraising-Berater in den Bereichen Aktien, Schulden, Immobilien und andere verbriefte Bereiche können aus ethischen Gründen keinen Prozentsatz des eingesammelten Eigenkapitals oder der eingeworbenen Mittel akzeptieren, zumindest nicht für Transaktionen, bei denen Gelder oder Personen aus den Vereinigten Staaten zum Einsatz kommen. Jede Form von erfolgsabhängiger Zahlung, Finderlohn, Erfolgshonorar, Cut, Slice, Empfehlungsbonus oder anderen Bezeichnungen für ein „Stück vom Kuchen“ ist für Fundraising-Berater tabu.
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Ihnen ist also aufgefallen, dass Berater für „Equity and Capital“-Fundraising tendenziell VIEL weniger verlangen als fast alle Broker-Dealer, die Sie finden können (der Branchendurchschnitt liegt bei etwa 1-4 %), aber sie verlangen keinen Prozentsatz und verlangen beträchtliche Summen Vorauszahlung ohne jegliche Garantie.


Wenn Sie denken: „Warum kann ich ihnen nicht einfach ein Stück vom Kuchen geben? Für sie ist es ein besseres Geld, und ich kann bezahlen, wenn wir schließen; keine Bedingungen. Jeder gewinnt!“ Dann bist du nicht allein.


Für die Finanz-Nerds, die hierher kommen:


Fundraising-Berater in den Bereichen Eigenkapital, Schulden, Immobilien und andere verbriefte Bereiche können dies aus ethischen Gründen nicht tun, zumindest nicht für Transaktionen in den Vereinigten Staaten oder Transaktionen, an denen in den USA ansässige Investoren, FINRA-Mitgliedsfirmen oder in den USA ansässige Treuhänder beteiligt sind.



Für diejenigen, die nicht in die Tiefen des Finanzjargons eingetaucht sind:


Einfach ausgedrückt ist jede Form von erfolgsabhängiger Zahlung, Provision, Finderlohn, Erfolgshonorar, Anteil, „Slice“, Empfehlungsbonus oder anderen Bezeichnungen für ein „Stück vom Kuchen“ für Fundraising-Berater tabu – außer für diejenigen mit gültige FINRA-Mitgliedschaft und die entsprechende(n) FINRA-Serienlizenz(en).


Wenn Sie von der FINRA oder der SEC dabei erwischt werden, wie Sie sich dieses Stück vom Kuchen nehmen, werden sie (wahrscheinlich) ein Exempel an Ihnen statuieren. Unter Wertpapieren sind nicht nur tokenisierte Vermögenswerte, Aktien oder Derivate zu verstehen. Schuldenbasierte Finanzierungsrunden gelten in vielen Fällen immer noch als Sicherheiten – Schulden gelten EHER als Sicherheit, wenn die Laufzeit des Darlehens oder der Schuldverschreibung fünf Jahre überschreitet und sich bei der zehnjährigen Schuldverschreibungsmarke weiter erhöht.

Wer bestimmt, was es zu einem „Stück vom Kuchen“ macht?

Letztlich arbeiten die Securities and Exchange Commission ( SEC ) und die FIN ancial Regulatory Authority ( FINRA ) zusammen, um diese Entscheidungen zu treffen. Bei einem einfachen Lackmustest besteht die Gefahr, dass Ihr Berater ein Stück vom Kuchen abbekommt, wenn:


  • Sie haben keine stabile, realistische Kostenbasis für Ihre Bemühungen außer einem Prozentsatz der Transaktion.


  • Sie werden nur ausgezahlt, wenn die Finanzierung einen bestimmten Meilenstein erreicht oder erfolgreich abgeschlossen wird.
    • Dies wird allgemein als „ Kontingenzbasis “ bezeichnet.


  • Sie werden nur auf der Grundlage der von Ihnen eingeworbenen „zurechenbaren Finanzierung“ bezahlt .


  • Sie werden nur auf „Provisionen“ bezahlt .


  • Sie erhalten nur einen kleinen Teil Ihres Preises ausgezahlt, bevor etwaige Schecks gekürzt werden.


  • Sie bieten an, sie „aus dem ersten Scheck“ zu bezahlen ODER


  • Sie bieten eine Rückerstattung an oder garantieren , dass Sie eine Rückerstattung erhalten, wenn die Veranstaltung nicht erfolgreich ist.
    • Aus irgendeinem Grund, außer grober Fahrlässigkeit ihrerseits.


Erfahrene Fundraising-Berater wissen, dass im Allgemeinen Begriffe wie die folgenden die Aufsichtsbehörden in den USA auf die Probe stellen können:


  • Sie werden nur bezahlt, wenn…


  • „Ich möchte eine Garantie, dass Sie uns finanziell unterstützen oder dass Sie uns eine Rückerstattung anbieten …“


  • „Ich kann Ihnen einen kleinen Prozentsatz im Voraus zahlen, aber ich möchte wissen, dass Sie mitmachen können .“


  • Sie werden bezahlt, nachdem der erste Scheck ausgestellt wurde.“


  • usw.


Infolgedessen sind die meisten (rechtlich wirksamen) Anteile, Wertpapiere und Kapitalanteile vorhanden Fundraising-Berater berechnen normalerweise pauschale Stundensätze oder eine Pro-Projekt-Basis , im Allgemeinen basierend auf dem Zeitaufwand, dem Aufwand und dem Fachwissen, die für die Erledigung der Aufgabe erforderlich sind.


Größere Erhöhungen bedeuten oft mehr bewegliche Teile und zusätzliche Komplexität. Einige Ausnahmen von der SEC-Registrierung erlauben es Unternehmen tatsächlich nicht, mehr als einen bestimmten Dollarbetrag pro Jahr aufzubringen.


Zum Beispiel:


  • Verordnung A ( Reg A )
    • Stufe 1 (Grenze von 20 Mio. USD pro 12-Monats-Zeitraum) oder
    • Stufe 2 (Limit von 75 Mio. USD pro 12-Monats-Zeitraum)
    • Regulation Crowd F unding ( Reg CF ) (5 Millionen US-Dollar pro 12-Monats-Zeitraum)


Viele Fragen laufen letztendlich auf die Frage hinaus:

Sind Fundraising-Berater „nicht registrierte Broker-Dealer“?


Die Antwort ist:

Nein, nicht im normalen Arbeitsumfang.


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  • Wir bieten den Anlegern keine Due-Diligence-Prüfung an.


  • Wir verwalten keine Transaktionen.


  • Wir treffen uns nicht in Ihrem Namen mit Investoren.


  • Wir sind keine Treuhänder oder Treuhandanbieter (obwohl ethische Berater im Allgemeinen treuhänderische Best Practices befolgen).

Warum können Broker-Dealer Erfolgsgebühren erheben, Fundraising-Berater jedoch nicht?

Broker-Dealer verfügen über spezielle Lizenzen, strenge Protokolle und spezifische Buchhaltungsanforderungen, um sicherzustellen, dass keine Informationen durchs Raster fallen. Außerdem sind bei der Verwaltung von Transaktionen persönliche Daten, Kautionsversicherungen und andere Dinge gefährdet.


Das bedeutet, dass sie bestimmte Standards und Regeln befolgen müssen, um Broker-Dealer zu sein.


Tatsächlich benötigt jede Partei, die das Geld aus Wertpapiertransaktionen (einschließlich registrierungsfreier Transaktionen, wie z. B. einer Reg-D-Ausgabe) berührt, ab dem Zeitpunkt, an dem ein Investor es sendet, und dem Moment, an dem die empfangende Partei dies behauptet, spezielle Lizenzen.


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Gemäß der „Silver-Leaf-Entscheidung“ können Makler keine Vermittlungsgebühren auszahlen, wenn diese von einem Geschäftsabschluss abhängig sind. Diese Gebühren gelten als „transaktionsbasierte Vergütung“ und unterliegen mit sehr wenigen Ausnahmen der Regelung gemäß Abschnitt 15 des Securities Act von 1934 .


National Adjudicatory Council (NAC) am 29. Juni 2019

Die Silver Leaf-Entscheidung Beschwerde Nr. 2014042606902

„Das Anhörungsgremium stellte außerdem fest, dass Silver Leaf transaktionsbasierte Vergütungen an Nichtmitgliedsmakler gezahlt und es versäumt hat, ein Aufsichtssystem einzurichten und aufrechtzuerhalten, das angemessen darauf ausgelegt ist, diese Zahlungen zu verhindern.“


Das bedeutet im Grunde, dass Makler ihr Erfolgshonorar nicht mit irgendjemandem teilen dürfen, der an der Transaktion beteiligt ist. Die SEC hat seitdem eine Reihe potenzieller Ausnahmen vorgeschlagen, die auf dem Konzept der „Finders“ basieren, hat jedoch noch keine konkreten Leitlinien veröffentlicht.


Hier ist Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Ausschlüssen für „Tier 1“- und „Tier 2“-Finder.


Um es klar auszudrücken: Fundraising-Berater sind keine „Finder“. Sie können über Chats oder E-Mails am Investor-Relationship-Management teilnehmen, tun dies jedoch mit der klaren Offenlegung, dass sie im Namen des Unternehmens arbeiten, mit dem sie zusammenarbeiten.


Von den Findern wird in den meisten Fällen erwartet, dass sie Personen außerhalb des Unternehmens sind.


Für größere Unternehmen (Serie B usw.) ist es nicht ungewöhnlich, einen Interims-CEO oder CFO mit der Leitung von Spendenaktionen zu beauftragen. Diese Leute sind „Insider“ und von ihnen wird erwartet, dass sie Investorentreffen leiten und oft ein kleines Stück vom Kuchen abbekommen.


Sie sind außerdem darauf beschränkt, bei NUR EINEM Unternehmen pro Kalenderjahr Geld zu sammeln. Dabei handelt es sich um eine besondere Ausnahmeregelung, die von Unternehmen in Anspruch genommen wird, die ein ganzes Führungsjahresgehalt PLUS eine aktienbasierte Vergütungsprämie aufbringen möchten und es sich leisten können, diese zu zahlen.


Fundraising-Berater, die Praktiken wie die Erhebung von Erfolgsprämien oder die Anforderung anderer „transaktionsbasierter“ Vergütungspakete anwenden, ergreifen Maßnahmen, die das Risiko bergen, in die Kategorie „Nicht-Mitgliedsmakler“ eingestuft zu werden.


Bestenfalls kann dies zu Unterlassungsverfügungen der FINRA führen. Im schlimmsten Fall drohen dem Berater und seinem Kunden zivilrechtliche oder strafrechtliche Schritte (im Falle von Betrug oder anderen kriminellen Aktivitäten). Kunden, die Gelder gesammelt haben, erhalten im Gegenzug Erfolgshonorare, die an Nichtmitgliedsmakler gezahlt werden können auch gezwungen sein, ihr Angebot zurückzuziehen.


Dies erfordert, dass der „Emittent“ alle Investitionen aller Anleger zu 100 % zurückzahlt. In vielen Fällen waren Unternehmen gezwungen, ein Angebot zurückzuziehen und AUCH Zinsen für die Mittel zu zahlen.


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Banken (insbesondere Bancorps) verfügen häufig von Bundesstaat zu Bundesstaat über Lizenzen für „Geldtransmitter“ und „Money Service Business (MSB)“ – normalerweise neben anderen Anforderungen.


Wenn Sie von der Regulierung von Kryptoprojekten in den USA gehört haben, ging es hauptsächlich darum, dass sie für Geldüberweisungen und/oder MSB-Lizenzen zugelassen werden.


Im Vergleich zu Fundraising-Beratern unterliegen Broker-Dealer strengeren Einschränkungen hinsichtlich ihrer Möglichkeiten.


Beispielsweise kann eine Privatplatzierungstransaktion von den SEC-Einreichungsanforderungen ausgenommen sein ( Sie müssen weiterhin Formular D gemäß den Ausnahmeregelungen der Regulation D einreichen). Ein Broker-Dealer unterliegt weiterhin bestimmten Teilen von Abschnitt 15 des Securities Act von 1933.


Es ist erwähnenswert, dass es einem Fundraising-Berater nur unter bestimmten Umständen erlaubt ist, sich legal an der Vermittlung von Investoren an Unternehmen zu beteiligen. Zu diesen Umständen gehören unter anderem:


  • In den meisten Fällen sind Broker-Dealer an einen Job im Investmentbanking gebunden. Normalerweise verlangen sie eine Mindestlaufzeit, um das Risiko zu akzeptieren und für die Kandidaten der Serie 7 zu bürgen.


  • Sie können nicht einmal die Tests zum lizenzierten Broker-Dealer (Serie 7 usw.) bestehen , ohne dass Sie von einem FINRA-regulierten Unternehmen unterstützt werden.


  • Interessierte Parteien können an ihrer Securities Industry Essentials (SIE)-Prüfung teilnehmen, ohne auf die Unterstützung eines FINRA-Mitgliedsunternehmens angewiesen zu sein. Der SIE ist eine Voraussetzung für alle Serienprüfungen.

Serienlizenzierte Broker-Dealer (BDs)

Lizenzierte Broker-Dealer sind an der Strukturierung von Geschäften sowie am Leistungsspektrum von Fundraising-Beratern beteiligt. Zu den zusätzlichen Aufgaben gehören spezielle Marketingkanäle und Beziehungen zu Investmentbanken.


BDs können die Wertpapiere eines Kunden auch vorab kaufen und verkaufen (es sei denn, es handelt sich um eingeschränkte Wertpapiere).


In den meisten Fällen haben BDs einen Investmentbanking-Hintergrund, was bedeutet, dass sie in der Regel über einen Rolodex mit potenziell relevanten Kontakten verfügen. Die meisten BDs beschränken sich auch auf den Verkauf allgemeiner Wertpapiere.


Der Begriff „Allgemeine Wertpapiere“ umfasst typischerweise Unternehmensfinanzierungsinstrumente wie:


  • Eigenkapital


  • Unternehmensanleihen (Schulden)


  • Mezzanine-Finanzierung (Fremdkapital mit eigenkapitalbasierten Sicherheiten)


  • Usw.


Weitere relevante Lizenzen sind die Lizenzen der Serien 7 und 24 . Wenn Sie Zweifel haben, ob sie über legitime Lizenzen verfügen, nutzen Sie die BrokerCheck-Website der FINRA.


FINRA Zentrale Registrierungsstelle Nummer (CRD-Nummer):


FINRA BrokerCheck


Wenn sie nicht aufgeführt sind oder nicht über mindestens eine der folgenden Lizenzen verfügen, beachten Sie, dass sie möglicherweise nicht wissen, dass sie außerhalb der gesetzlichen Grenzen arbeiten.


  • Serie 7


  • Serie 8 (diese werden nicht mehr ausgegeben)


  • Serie 9 und 10 (Diese Kombination hat Serie 8 ersetzt) oder


  • Serie 24

Berater für Eigenkapital- und Kapitalbeschaffung: Arbeitsumfang

Fundraising-Berater unterliegen einer spezifischen Einschränkung ihres Arbeitsumfangs. Sie können bei der Erstellung von Sicherheiten, der Überprüfung von Materialien und der Durchführung von Aktivitäten zur Kontaktaufnahme mit Investoren und zum Beziehungsmanagement behilflich sein.


Fundraising-Berater können sich UNTER KEINEN UMSTÄNDEN auf Geschäfte oder Angebote im Namen ihrer Kunden einlassen.


Darüber hinaus sollten Fundraising-Berater nicht an Due-Diligence-Aktivitäten oder Anlageberatungsaktivitäten beteiligt sein , wie z. B. der Empfehlung der Angebote ihrer Kunden an nicht akkreditierte Anleger, außerhalb des Geltungsbereichs einer entsprechenden Ausnahmeregelung, wie z. B. Reg D 506(b/c).


Viele Fundraising-Berater bevorzugen die Wahrung der Exklusivität, indem sie nur akkreditierte Investoren in die Spendenaktionen ihrer Kunden einbeziehen.


Hier sind ein paar Dinge, die Fundraising-Berater davon abhalten, sich ihr Stück vom Kuchen zu sichern:


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  • Wertpapiergesetz von 1933
    • Abschnitt 12

    • Abschnitt 15 (Broker-Dealer, Kontrollpersonen, registrierte Personen)


  • FINRA

Zum Beispiel,

Kurz gesagt, trotz der großen Fallstricke, die mit der Annahme jeglicher Form von leistungsabhängigen Prämien einhergehen, bevorzugen Fundraising-Berater im Allgemeinen, bei Vergütungsstrukturen auf Stundenbasis oder pro Projekt zu bleiben.

Warum sollte jemand einen Fundraising-Berater engagieren?

Wir verfügen oft über umfassendere Fachkenntnisse, neigen dazu, effektiver mit der Führungsebene zu kommunizieren und schicken selten Mitarbeiter (die wir nicht haben), die Arbeit für uns zu erledigen.


Abgesehen von den Fähigkeiten oder Vorlieben, die Sie sonst vielleicht haben, ist die Zusammenarbeit mit Fundraising-Beratern im Allgemeinen VIEL günstiger.


Sie zahlen einem Fundraising-Berater vielleicht 25.000 bis 100.000 US-Dollar pro Monat, aber er verlässt sich in der Regel auf viel schnellere Arbeitsabläufe und Kommunikationswege. Der Deal erfolgt in der Regel innerhalb von 30-90 Tagen.


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Wenn Sie eine Serie A mit einem normalen Deal von 2 bis 4 Millionen US-Dollar gegen eine Bewertung von 10 bis 20 Millionen US-Dollar aufnehmen, müssen Sie damit rechnen, einen Broker-Dealer zu bezahlen:


  • 4-8 % der eingeworbenen Mittel (1-4 % ist normal bei Deals, die mehr als 5-10 Millionen US-Dollar eingenommen haben); UND


  • 1-3 % des angebotenen Eigenkapitals, entweder direkt oder als „Optionsscheine“ mit einem hohen Abschlag.


Diese 4–8 % können 160.000–320.000 US-Dollar betragen, zusätzlich zu dem Eigenkapital, das Sie zur „Versüßung des Pots“ gezahlt haben. Es kann auch bis zu einem Jahr oder länger dauern, bis Deals abgeschlossen werden.


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Fundraising-Berater sind in ihrem Arbeitsumfang den BDs sehr ähnlich, bieten jedoch im Allgemeinen eine viel geringere Auszahlung und einen viel kürzeren Zeitrahmen. Fundraising-Berater ziehen sich in der Regel zurück, sobald die Verträge für Ihre Spende abgeschlossen sind, sodass Sie sie nur für die Dauer des Engagements bezahlen.