United States of America v. Google LLC., Gerichtsakteneinreichung, abgerufen am 30. April 2024, ist Teil der juristischen PDF-Reihe von HackerNoon . Sie können hier zu jedem beliebigen Teil dieser Akte springen. Dies ist die Linktabelle mit allen Teilen.
Fallnummer: 1:20-cv-03010-APM
Kläger: Vereinigte Staaten von Amerika
Beklagter: Google LLC.
Anmeldedatum: 30. April 2024
Ort: US-Bezirksgericht für den District of Columbia
Inhaltsverzeichnis
I. EINFÜHRUNG DER PARTEIEN
III. Branchenhintergrund
- A. Allgemeine Suchmaschinen
- B. Allgemeiner Suchwettbewerb
- C. Werbung, einschließlich Such- und Textanzeigen
- D. Zugriffspunkte suchen
- E. Skalierung ist für allgemeine Suchmaschinen von entscheidender Bedeutung
- F. Vertriebsvereinbarungen von Google
IV. MARKTDEFINITIONEN
- A. Allgemeine Suchdienste sind in den USA ein relevanter Markt
- B. Suchanzeigen in den USA stellen einen relevanten Markt dar
- C. Textanzeigen stellen in den USA einen relevanten Markt dar
- D. Google unternimmt keinen Versuch, einen alternativen Werbemarkt zu identifizieren und untergräbt nicht den Markt für Suchanzeigen und Textanzeigen
V. Googles Monopolstellung auf den einzelnen Märkten
- A. Google verfügt über eine Monopolstellung auf dem US-Markt für allgemeine Suchdienste
- B. Google hat eine Monopolstellung auf dem US-amerikanischen Markt für Suchanzeigen
- C. Google hat eine Monopolstellung auf dem US-amerikanischen Textanzeigenmarkt
- VI. Googles Verträge blockieren wichtige Zugangspunkte
- A. Googles Apple-Vertrag ist exklusiv
- B. Googles Android-Verträge sind exklusiv
- C. Googles Browserverträge sind exklusiv
- D. Voreinstellungen haben einen starken Einfluss auf das Suchverhalten der Benutzer, insbesondere auf Mobilgeräten
VII. Googles Konkurrenten sind vom Vertrieb ausgeschlossen
- A. Googles Verhalten schließt einen erheblichen Anteil der in den Vereinigten Staaten durchgeführten allgemeinen Suchanfragen aus
- B. Googles Verhalten schließt einen erheblichen Anteil von Textanzeigen und Suchanzeigen in den Vereinigten Staaten aus
- C. Die durch die Vereinbarungen von Google geschaffene Abschottung wird durch Googles Eigentum am Chrome-Browser verstärkt
VIII. Wettbewerbsschädigende Auswirkungen des Verhaltens von Google
- A. Die Verträge von Google verhindern, dass allgemeine Suchdienste auf Skaleneffekte zugreifen können, und eine verringerte Skalenwirkung verringert unmittelbar die Qualität der Konkurrenten zum Nachteil der Verbraucher und Werbetreibenden
- B. Googles Verträge verringern Investitionen und Innovationen bei Marktteilnehmern, darunter auch Google
- C. Verminderter Wettbewerb mindert die Suchqualität und die den Verbrauchern bei allgemeinen Suchdiensten zur Verfügung stehenden Optionen
- D. Google hat die Qualität seiner Search Ads-Produkte reduziert und die Preise erhöht 401
IX. GOOGLE HAT RICHTLINIEN ZUR VERNICHTUNG ODER ZUM VERBORGEN VON DOKUMENTEN ERLASSEN, UM SIE REGULATOREN UND RECHTSPARTEIEN NICHT VORZULEGEN
- A. Google hat eine Standardeinstellung für „Off the Record“-Chats eingeführt und implementiert, um sachdienliche und relevante schriftliche Kommunikation zu vernichten
- B. Google schult seine Mitarbeiter darin, E-Mails und andere Dokumente vor der Einsichtnahme und Vorlage bei Ermittlungen und Rechtsstreitigkeiten zu schützen
X. Googles Wettbewerbsfördernde Begründungen sind nicht sachlich fundiert und wiegen die Schäden auf den relevanten Märkten nicht auf.
- A. Google konnte keinen wirksamen „Wettbewerb um den Auftrag“ nachweisen
- B. Angebliche Weitergabevorteile sind unbegründet und rechtfertigen keine Wettbewerbsnachteile für Verbraucher in relevanten Märkten
- C. Googles MADAs und RSAs sind für den Erfolg von Android nicht notwendig und bringen Suchnutzern keinen Nutzen, indem sie die Gerätequalität verbessern.
XI. Googles Einwände wegen eingebetteten Hörensagens sind unbegründet
Anhang: Zitierte Beweisstücke, die mit einem Zeugen verwendet wurden
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Dieser Gerichtsfall wurde am 30. April 2024 abgerufen. storage.courtlistener ist Teil der Public Domain. Die vom Gericht erstellten Dokumente sind Werke der Bundesregierung und werden gemäß dem Urheberrecht automatisch in die Public Domain gestellt und können ohne rechtliche Einschränkung weitergegeben werden.